Das Wichtigste vorab
- Der Quellensteuerabzug entbindet nicht in jedem Fall von der Pflicht zur Steuererklärung.
- Ab CHF 120’000 Bruttoeinkommen pro Person und Jahr ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung grundsätzlich obligatorisch. Weitere Einkünfte und Vermögen können sie ebenfalls auslösen.
- Für einen freiwilligen Antrag für 2026 gilt grundsätzlich der 31. März 2027. Bei Wegzug kann die Frist früher enden.
Dieser Beitrag richtet sich an Menschen, die in der Schweiz wohnen und deren Arbeitslohn hier der Quellensteuer unterliegt. Er behandelt das Steuerjahr 2026. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland gelten abweichende Regeln. Bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland ist zunächst zu klären, auf welchem Weg der Arbeitslohn in der Schweiz erfasst wird.
1. Wer zahlt bei Wohnsitz in der Schweiz Quellensteuer?
Die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerbehörde überwiesen. Betroffen sind im Regelfall ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C, die in der Schweiz wohnen und für einen Schweizer Arbeitgeber arbeiten. Mit einer B-Bewilligung ist dieser Abzug häufig der Ausgangspunkt. Die Bewilligungsart allein ist indessen nicht ausschlaggebend. [1]
Wer in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit C-Bewilligung lebt, unterliegt grundsätzlich der ordentlichen Besteuerung. Erhalten Sie selbst die C-Bewilligung oder heiraten Sie eine solche Person ohne separaten Wohnsitz im Ausland, endet der Quellensteuerabzug ab dem Folgemonat. Für das ganze betreffende Jahr folgt eine ordentliche Steuererklärung. Informieren Sie deshalb die Lohnbuchhaltung über Änderungen Ihrer Bewilligung oder familiären Situation. [2] [3]
2. Wann ist die Steuererklärung obligatorisch?
Bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) berechnet die Behörde Ihre Jahressteuer anhand einer vollständigen Steuererklärung. Die bereits abgezogene Quellensteuer wird zinslos angerechnet. Je nach Ergebnis ergibt sich eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung. Der Quellensteuerabzug kann während des Jahres dennoch fortgeführt werden. [1]
Mindestens CHF 120’000 Bruttoeinkommen
Erreicht Ihr Bruttoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit im Kalenderjahr mindestens CHF 120’000, ist die NOV obligatorisch. Die Grenze bezieht sich auf die einzelne Person und das massgebende Bruttoeinkommen, nicht auf den ausbezahlten Nettolohn. Zum massgebenden Einkommen können auch Lohnersatzleistungen gehören. Bei mehreren Arbeitgebern ist das Einkommen derselben Person zusammen zu betrachten. [2]
Bei Ehepaaren werden die beiden Löhne für diesen Schwellentest nicht zusammengerechnet. Erreicht hingegen einer der Ehegatten die Grenze, betrifft die gemeinsame Steuererklärung beide. Besteht die Schweizer Steuerpflicht nur während eines Teils des Jahres, etwa nach einem Zuzug, werden wiederkehrende Einkünfte für den Schwellentest auf zwölf Monate hochgerechnet. Einmalige Leistungen werden nicht hochgerechnet. Ein bloss kürzeres Arbeitsverhältnis bei ganzjähriger Steuerpflicht ist davon zu unterscheiden. [2]
Die Behörde führt die NOV wegen dieser Lohngrenze von Amtes wegen durch. Ein freiwilliger Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Erhalten Sie trotz erfüllter Voraussetzung keine Steuererklärung, empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Steuerbehörde.
Weitere Einkünfte oder Vermögen
Eine NOV kann auch bei einem tieferen Lohn erforderlich sein, etwa wegen nicht quellenbesteuerter Einkünfte oder steuerbaren Vermögens. Dafür sind die Regeln Ihres Wohnkantons massgebend. Eine für sämtliche Kantone einheitliche Schweizer Vermögensgrenze besteht nicht. Prüfen Sie auch ausländische Konten, Anlagen und Immobilien. Eine spätere Steuerbefreiung einzelner Auslandswerte entbindet nicht davon, diese bei der Abklärung offenzulegen. [1] [3]
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie für 2026 die Steuererklärungsformulare bis zum 31. März 2027 bei der zuständigen Behörde verlangen. Die Formulare sind in diesem Fall von Ihnen anzufordern; auf eine automatische Zustellung sollten Sie sich nicht verlassen. Eine einmal obligatorisch gewordene NOV wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht weitergeführt. [1]
3. Wann können Sie freiwillig eine Steuererklärung beantragen?
Wenn keine Pflicht zur NOV besteht, können Sie als quellensteuerpflichtige Person mit Wohnsitz in der Schweiz eine NOV beantragen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise Einzahlungen in die Säule 3a oder andere zulässige individuelle Abzüge geltend machen möchten. Ob der Antrag zu einer steuerlichen Entlastung führt, ist anhand Ihrer gesamten Situation zu berechnen. [1]
Ein eingereichter Antrag kann nicht zurückgezogen werden. Er erfasst bei ungetrennter Ehe beide Ehegatten. Ausserdem wird die NOV in den Folgejahren bis zum Ende der Quellensteuerpflicht weitergeführt. Auch eine spätere Trennung oder Scheidung beendet diese Folgepflicht nicht. Die Freiwilligkeit betrifft somit die ursprüngliche Entscheidung für den Antrag. Die anschliessende Erklärungspflicht beschränkt sich nicht auf ein einzelnes Steuerjahr. [2]
Vergleichen Sie vor der Entscheidung die voraussichtliche ordentliche Steuer mit der bereits abgezogenen Quellensteuer. Relevant sind unter anderem Wohnsitzgemeinde, Einkommen, Vermögen, Familiensituation und Abzüge. Aus einzelnen hohen Ausgaben allein lässt sich kein Anspruch auf Rückerstattung ableiten. Unsere Begleitung bei Quellensteuer und NOV setzt bei dieser Prüfung an.
Auch die Rückforderung Schweizer Verrechnungssteuer auf Wertschriftenerträgen erfolgt für diese Personengruppe über die NOV. Besteht noch keine obligatorische NOV, müssen Sie den erforderlichen Antrag für 2026 grundsätzlich bis zum 31. März 2027 stellen. Die allgemeine dreijährige Verrechnungssteuerfrist verlängert diese NOV-Antragsfrist nicht. [5]
4. Korrektur und NOV erfüllen unterschiedliche Zwecke
Eine Quellensteuerkorrektur beziehungsweise Neuberechnung betrifft einen fehlerhaften Abzug. Typische Gründe sind ein falscher steuerbarer Bruttolohn, ein falsches Einkommen für die Bestimmung des Steuersatzes oder ein falscher Tarif. Individuelle zusätzliche Abzüge werden über dieses Verfahren nicht gewährt. Dafür ist grundsätzlich die NOV vorgesehen. Die Behörde kann anstelle einer isolierten Neuberechnung auch eine NOV durchführen. [3]
Prüfen Sie deshalb zuerst den Grund Ihrer Eingabe. Ein Korrekturgesuch wegen des Tarifs ersetzt keinen freiwilligen NOV-Antrag für weitere Abzüge. Ebenso ersetzt ein begonnenes Steuerformular nicht ohne Weiteres den erforderlichen Antrag. Internationale Arbeitstage oder ein Wechsel des Besteuerungsverfahrens bedürfen einer gesonderten Einordnung.
5. Welche Fristen gelten für das Steuerjahr 2026?
- Freiwillige NOV: Antrag grundsätzlich bis zum 31. März 2027 einreichen.
- Quellensteuerkorrektur: Das entsprechende Begehren für 2026 grundsätzlich ebenfalls bis zum 31. März 2027 stellen.
- NOV wegen weiterer Einkünfte oder Vermögen: Formulare bis zum 31. März 2027 verlangen.
- Wegzug aus der Schweiz: Für die freiwillige NOV endet die Antragsfrist bereits im Zeitpunkt der Abmeldung. Klären Sie den Ablauf vor der Abmeldung.
Diese Fristen sind nicht mit der späteren Abgabefrist der ordentlichen Steuererklärung zu verwechseln. Die genannten Antrags- und Meldefristen sind nicht verlängerbar. Für die zugestellte Steuererklärung setzt der Kanton eine eigene Frist, für die je nach kantonalem Verfahren eine Verlängerung möglich ist. Eine solche Verlängerung beseitigt eine bereits eingetretene Versäumung der NOV-Antragsfrist nicht. [1] [3]
6. Wie reichen Sie Antrag und Steuererklärung ein?
Für die NOV ist grundsätzlich der Kanton zuständig, in dem Sie am Ende des Steuerjahres oder am Ende Ihrer Steuerpflicht wohnen. Das kann nach einem Kantonswechsel ein anderer Kanton sein als derjenige, der zuvor die Quellensteuer erhalten hat. Die ESTV verlinkt die zuständigen kantonalen Quellensteuerbehörden. Dort finden Sie das Portal oder Formular und die aktuelle Anleitung. [1]
Für den Antrag halten Sie Personalien, AHV-Nummer, Adresse, Steuerjahr und gegebenenfalls Angaben zum Ehegatten bereit. Beachten Sie die verlangten Unterschriften oder elektronischen Bestätigungen. Bei einer Korrektur kommen die Lohnunterlagen und Belege zum Fehler hinzu. Speichern Sie die Einreichungsbestätigung. Ein bloss gespeicherter Entwurf im Portal ist noch keine Einreichung. [4]
Nach Eröffnung der NOV reichen Sie die vollständige Steuererklärung über den vorgesehenen kantonalen Weg ein. Dazu gehören grundsätzlich die Angaben zu weltweiten Einkünften, Vermögen, Schulden und beanspruchten Abzügen, bei gemeinsamer Besteuerung für beide Ehegatten. Welche Belege hochzuladen oder auf Papier beizulegen sind, bestimmt die aktuelle kantonale Anleitung. Unsere Ratgeber erklären die Vorbereitung und Einreichung für Thurgau und Zürich; achten Sie dort auf das jeweils behandelte Steuerjahr.
Für die Einordnung Ihrer persönlichen Situation und die Erstellung Ihrer Erklärung stehen Ihnen unsere Leistungen zur Quellensteuer und NOV sowie zur Schweizer Steuererklärung zur Verfügung. Auf der Startseite erfahren Sie, wie wir Sie bei Ihrem Leben in der Schweiz begleiten.
Quellen und Rechtsstand
Grundlagen für das Steuerjahr 2026, geprüft am 13. September 2026. Kantonale Schwellen und Einreichungswege sind anhand der aktuellen Anleitung des zuständigen Kantons zu prüfen.
- DBG, SR 642.11, Art. 83, 89, 89a, 107 und 137: Quellensteuer, NOV, Zuständigkeit und Fristen.
- QStV, SR 642.118.2, Art. 9, 10 und 12; DBG Art. 40 Abs. 3: Lohngrenze, Folgejahre, unterjährige Steuerpflicht und Verfahrenswechsel.
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 45, Ziff. 10.1, 11 und 12.1 sowie Anhang II: Korrektur, NOV und kantonales Vermögen.
- ESTV, Musterantrag NOV und Kanton Zürich, Antrag NOV oder Korrektur: Antragsangaben und kantonaler Zugang.
- ESTV, Quellensteuer-FAQ zur Verrechnungssteuer und VStG, Art. 23, 29 und 32: Deklaration, Rückerstattung und Fristen.